Wer hat in der Schweiz das Sagen über KI?

Kurze Antwort: niemand allein. Der Rahmen kommt aus Strassburg und Brüssel, das Gesetz aus Bern, die Aufsicht aus den Fachämtern. Was ein Modell aber tatsächlich sagt oder verweigert, bestimmen die Anbieter in den USA mit ihren Nutzungsrichtlinien und ihrem Training.

Wer macht die RegelnBundesrat & Parlamentsektoriell, kein eigenes KI-Gesetz; Rahmen aus der Europarats-Konvention
Wer setzt sie durchEDÖB, FINMA, Swissmedicje nach Branche, auf Basis der bestehenden Gesetze
Wer bestimmt «gut»Die PlattformenOpenAI, Anthropic, Google, Meta: Richtlinien, Trainingsdaten, Feinabstimmung
Wer widersprichtZivilgesellschaftAlgorithmWatch CH, Digitale Gesellschaft: beobachten, ohne Befugnis

Die Hierarchie auf dem Papier

Von oben nach unten: wer wen bindet. Stufe antippen zeigt, was diese Ebene wirklich entscheidet und was nicht.

bindendes Recht Aufsicht & Durchsetzung beratend / freiwillig faktische Macht über Inhalte Beobachtung, keine Befugnis

Papier gegen Praxis

Rechtlich steht der Staat oben. Fragt man aber, wer entscheidet, ob ein Modell eine Antwort gibt oder verweigert, dreht sich die Pyramide um.

de jure Wer wen bindet

VölkerrechtEuroparat, EU
BundDSG, Sektorgesetze
AufsichtEDÖB, FINMA, Swissmedic
StandardsISO 42001, Labels
Anbietermüssen sich fügen
Anwender & Nutzertragen die Verantwortung

Sauber gestuft, aber die obersten Ebenen regeln den Einsatz von KI, nicht ihre Inhalte.

de facto Wer bestimmt, was das Modell sagt

Anbieter (USA)Richtlinien, Training, Systemprompt
EU AI ActProduktpflichten via Export
Schweizer RechtDSG, Haftung, Urheberrecht
Anwendereigener Systemprompt, Auswahl
Bund: KoordinationLeitlinien, Apertus
ZivilgesellschaftDruck, keine Befugnis

Der «Geschmack» eines Modells wird in San Francisco und Mountain View entschieden. Die Schweiz hat mit Apertus erstmals eine eigene Stimme, aber keine Aufsicht darüber.

Wer entscheidet was? Sechs Alltagsfragen

Die Frage «wer hat Autorität» wird erst konkret, wenn man eine echte Situation anschaut.

FrageWer entscheidetAuf welcher Grundlage
Darf ChatGPT mir einen scharfen Text über einen Politiker schreiben? Anbieter Nutzungsrichtlinien von OpenAI und das Training des Modells. Keine Schweizer Stelle sitzt am Tisch.
Muss die Bank erklären, warum die KI meinen Kredit abgelehnt hat? EDÖB / FINMA Art. 21 DSG (automatisierte Einzelentscheidung), FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 zu KI-Governance.
Darf ein Ladengeschäft Kunden per Gesichtserkennung wiedererkennen? EDÖB / Kantone DSG (besonders schützenswerte Daten), kantonale Datenschutzbeauftragte. In der EU wäre es weitgehend verboten.
Darf ein Schweizer Startup seine KI-Software nach Deutschland verkaufen? EU AI Act Seit August 2026 Kennzeichnungspflicht für Chatbots und generierte Inhalte (Art. 50). Hochrisiko-Pflichten folgen ab Dezember 2027. Der Bund schreibt hier nichts vor, Brüssel schon.
Darf die Gemeindeverwaltung Baugesuche mit KI vorprüfen? Kanton / Bund Kantonales Verwaltungsrecht und kantonale Leitlinien (Bern, Aargau, Zürich). Der Bund berät über das CNAI, schreibt aber nichts vor. Überall anders geregelt.
Darf ein Modell mit Schweizer Zeitungsartikeln trainiert werden? Gerichte Urheberrechtsgesetz. Offen, bisher kein höchstrichterliches Urteil. Apertus umgeht es mit Opt-out-Respekt.

Was das heisst

Es gibt keine Schweizer Stelle, die inhaltlich festlegt, was eine KI sagen darf. Der Bund regelt bewusst nicht die Technik, sondern ihren Einsatz: Datenschutz, Haftung, Aufsicht in Branchen. Die Frage «was ist gut» beantworten die Anbieter selbst, jeder nach eigener Richtlinie.

Für ein Schweizer KMU heisst das: Verantwortlich bleibt, wer die KI einsetzt, nicht wer sie baut. Wer nach Europa liefert, muss den EU AI Act erfüllen, auch ohne Schweizer Gesetz. Und wer nicht von einer amerikanischen Richtlinie abhängen will, hat mit Apertus seit 2025 eine offene Alternative aus der Schweiz.

Der Bund hat am 12. Februar 2025 den sektoriellen Weg beschlossen und die Europarats-Konvention im März 2025 unterzeichnet. Die Vernehmlassung zum Gesetz ist für Ende 2026 angekündigt. Die einzige Bewegung Richtung Anbieterpflicht ist bisher eine Motion gegen sexualisierte Deepfakes (26.3458): Anbieter sollen Risiken prüfen müssen, eine neue Prüfinstanz soll sanktionieren können. Der Nationalrat hat sie im Juni 2026 angenommen, der Ständerat entscheidet noch. Die Pyramide oben kann sich also verschieben.

Quellen & Stand

Stand: 3. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.